
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB finden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auf Leistungen der ESA GmbH (im Folgenden: ESA) im Rahmen der Planung und Durchführung von Fußballcamps Anwendung.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Internetseite der ESA stellt eine unverbindliche Aufforderung an Interessierte zur Abgabe eines verbindlichen Angebots gerichtet auf einen Vertragsschluss dar (invitatio ad offerendum). Durch das Absenden der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein derartiges verbindliches Angebot ab. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung nimmt die ESA dieses Angebot an, sodass erst mit Zugang der Anmeldebestätigung ein Vertrag zwischen der ESA und der anmeldenden Person zustande kommt.
(2) Eine Anmeldung erfolgt über das Online-Formular der ESA, telefonisch oder schriftlich durch Zusendung/Abgabe von offiziellen Anmeldeformularen. Eine telefonische oder schriftliche Anmeldung ist demgegenüber ausgeschlossen.
(3) Allein die anmeldende Person wird Vertragspartner*in. Dies gilt auch, wenn in einer Anmeldung mehrere Personen zur Teilnahme angemeldet werden.
(4) Über die Ablehnung einer Anmeldung beispielsweise wegen des Erreichens der maximalen Teilnehmer*innenzahl wird die ESA die anmeldende Person per E-Mail informieren.
§ 3 Zahlung und Verzug
(1) Nach Vertragsschluss ist das Teilnahmeentgelt innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung auf das Konto der ESA fällig. Sollte der Anmeldezeitpunkt innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Fußballcamps liegen, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu entrichten. Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen der entsprechenden Frist, behält sich die ESA das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Falls ein Zahlungseingang bis zum Beginn des Fußballcamps nicht erfolgt ist, ist das gesamte Teilnahmeentgelt am ersten Tag des Fußballcamps per Barzahlung zu entrichten.
(2) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Internetseite der ESA dargestellten Preise.
(3) Das Recht zur Teilnahme an den Fußballcamps der ESA steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
§ 4 Leistungen der ESA und Änderungsvorbehalt
(1) Der Umfang der von der ESA geschuldeten vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den Prospekten, Plakaten und den Internetseiten der ESA.
(2) Die ESA ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Fußballcamps vorzunehmen, soweit diese den Nutzen des angekündigten Camps für die teilnehmenden Personen nicht wesentlich ändern.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die anmeldende Person
(1) Bei nicht erfolgter Teilnahme am Fußballcamp hat die anmeldende Person keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts.
(2) Erkrankt die teilnehmende Person, kann die anmeldende Person vor Beginn des Fußballcamps in Schriftform den Vertrag kündigen, wenn bei Anmeldung ein entsprechender Rücktrittschutz abgeschlossen wurde. Bei einem Abbruch des Fußballcamps aufgrund einer Krankheit oder Verletzung wird das Teilnahmeentgelt nicht anteilig erstattet.
(3) Der Rücktrittsschutz greift nur ein, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a. Der Abschluss des Rücktrittschutzes ist nur innerhalb Camp-Anmeldung (Buchungsmaske) möglich oder innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung telefonisch oder per E-Mail an den Veranstalter.
b. Versichert ist nur der Camp-Betrag
c. Gebuchte Extras bleiben bestehen
d. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail getätigt werden
e. Der Stornierungsgrund muss bei Absage von weniger als 4 Wochen vor Camp-Beginn extern belegt werden (Krankenschein, etc.).
f. Sollte der Camp-Betrag noch nicht gezahlt worden sein, erhalten Sie eine Rechnung in Höhe der von Ihnen zu leistenden Beträge wie Bekleidung, Extras und Rücktrittschutz-Beitrag.
§ 6 Pflichten der teilnehmenden Person
Die teilnehmende Person ist während des Fußballcamps verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter*innen der ESA Folge zu leisten und die Camp-Regeln zu befolgen.
§ 7 Kündigung durch die ESA, Umbuchung
(1) Die ESA behält sich vor, das Fußballcamp wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmer*innenzahl von 15 Personen bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin oder aus sonstigen wichtigen, von der ESA nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Personals; höhere Gewalt) abzusagen. Die anmeldende Person wird hierüber unverzüglich benachrichtigt. Ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird in diesen Fällen unverzüglich erstattet.
§ 8 Haftung
(1) Vom Leistungsumfang ist eine Verwahrungspflicht der Bekleidung, Ausrüstung, Wertsachen und sonstiger persönlicher Gegenstände der teilnehmenden Personen nicht mit umfasst. Die ESA übernimmt insoweit keine Haftung bei Diebstahl und/oder Beschädigung.
(2) Die Haftung der ESA sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt nicht für die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) werden hiervon ebenfalls nicht erfasst.
(3) Der ESA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, soweit diese als Fremdleistungen gekennzeichnet worden oder erkennbar sind.
§ 9 Gesundheitszustand der teilnehmenden Person
(1) Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass die teilnehmende Person sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und über eine zum Zeitpunkt des Lehrgangs aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Die anmeldende Person sichert der ESA zu, dass die von ihr angemeldeten Personen über einen entsprechenden Gesundheitszustand verfügen.
(2) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien der teilnehmenden Personen sind der ESA schriftlich vor Durchführung des Fußballcamps mitzuteilen.
(3) Veränderungen des Gesundheitszustandes der teilnehmenden Person, die im Zeitraum der Durchführung auftreten, sind der ESA unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Versicherungen
Jede teilnehmende Person muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch für nicht angemeldete teilnehmende Personen des Fußballcamps wie z.B. Eltern zur Eltern-Kids-WM. Die Teilnahme am gesamten Camp erfolgt auf eigene Gefahr ohne besonderen Versicherungsschutz durch die ESA.
§ 11 Medizinische Versorgung
(1) Bei leichten Verletzungen der teilnehmenden Personen, die während des Fußballcamps auftreten, erklärt sich die anmeldende Person, soweit diese die oder der Erziehungsberechtigte*r ist, damit einverstanden, dass die teilnehmende Person von den Betreuer*innen der ESA versorgt werden. Sofern die anmeldende Person nicht erziehungsberechtigt ist, hat sie vor Beginn des Camps das entsprechende Einverständnis der Erziehungsberechtigten der betreffenden teilnehmenden Person einzuholen und dies der ESA nachzuweisen.
(2) Bei darüberhinausgehenden Verletzungen oder Erkrankungen während des Fußballcamps bevollmächtigt die anmeldende Person, soweit diese die oder der Erziehungsberechtigte*r ist, die ESA alle notwendigen Schritte und Maßnahmen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport zu veranlassen. Soweit möglich, erfolgt dies nach Rücksprache mit der anmeldenden Person und ggf. mit der oder dem Erziehungsberechtige*n. Sollten der ESA durch eine entsprechende medizinische Notfallversorgung Kosten entstehen, so verpflichtet sich die anmeldende Person, diese Kosten der ESA umgehend zu erstatten. Sofern die anmeldende Person nicht erziehungsberechtigt ist, hat sie vor Beginn des Camps das entsprechende Einverständnis der Erziehungsberechtigten der betreffenden teilnehmenden Person einzuholen und dies der ESA nachzuweisen.
(3) Veränderungen des Gesundheitszustandes der teilnehmenden Person während der Veranstaltung werden durch die ESA der anmeldenden Person unverzüglich angezeigt. Sofern die anmeldende Person nicht erziehungsberechtigt ist, verpflichtet sie sich, entsprechende Mitteilungen der ESA unverzüglich an den oder die Erziehungsberechtige*n weiterzugeben.
§ 12 Kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrechte
Bezüglich der im Rahmen des Fußballcamps übereigneten Sachen gelten die kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechte, soweit eine Haftung nicht nach diesen AGB ausgeschlossen ist.
§ 13 Fotos und Videos
Das Veröffentlichen von Fotos bzw. Videos des Teilnehmers auf der Website der ELITE Academy und auf allen Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, TikTok) ist gestattet. Sollten die Erziehungsberechtigten der Veröffentlichung nicht zustimmen, ist dies schriftlich vorab per E-Mail an info@elite-soccercamps.com mitzuteilen.
§ 14 Spieler-Paket
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Bitte beachte, dass bei Anmeldungen, die weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung eintreffen, das Spieler-Paket direkt an die angegebene Postadresse zugesendet wird. Dementsprechend erhöht sich der Ticketpreis um die Versandkosten in Höhe von 10,- EUR. Bitte beachte, dass in diesem Fall die rechtzeitige Übermittlung des Package nicht mehr garantiert werden kann.
(2) Sollte ein Produkt des Spieler-Packages zum Anmeldezeitpunkt in der gewünschten Größe nicht mehr verfügbar sein, wird dieses an die angegebene Adresse nachgesendet.
(3) Reklamationen bezüglich des Spieler-Pakets werden ausschließlich schriftlich per E Mail info@elite-soccercamps.com entgegen genommen.
Stand: 16.04.2025